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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Daishin Zen Kloster gGmbH
Stand Dezember 2019

 

Lieber Gast,

Es ist unser Anliegen, Ihnen den Aufenthalt im Zen-Kloster Buchenberg so angenehm wie möglich zu gestalten. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Daishin Zen Kloster gGmbH regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern mit dem Zweck der Beherbergung sowie alle zwischen dem Kunden und der Daishin Zen Kloster gGmbH (nachfolgend Zen-Kloster) vereinbarten Leistungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese zuvor in Schriftform vereinbart worden sind.

Die Untervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zen-Klosters in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Im Falle eines widerrechtlichen Handelns behält sich das Zen-Kloster das Recht vor, den zugrundeliegenden Vertrag fristlos zu kündigen. Kunde im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemäß §§ 13, 14 BGB.

2. Abschluss des Vertrages

Nachdem der Kunde ein Angebot abgegeben hat, nimmt das Zen-Kloster dieses Angebot, sofern freie Kapazitäten gegeben sind, in Textform gegenüber dem Kunden an. Der Vertrag ist mit der Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Rechnung durch das Zen-Kloster abgeschlossen. Bei Buchung unter Inanspruchnahme eines angebotenen Frühbucherrabattes erfolgt der Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung rechtzeitiger Zahlung gem. Ziffer 6 dieser AGB.

Gruppen- und Reiseveranstalter haben die detaillierte Teilnehmerliste spätestens zwei Wochen vor Ankunft dem Zen-Kloster zur Verfügung zu stellen.

Vertragspartner sind das Zen-Kloster und der Kunde. Hat ein Dritter (Gruppen- oder Reiseveranstalter) die Bestellung für den Kunden vorgenommen, haften der Kunde und der Dritte gegenüber dem Zen-Kloster für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

3. Bedingung oder Voraussetzung der Seminarteilnahme

Sie müssen körperlich und geistig gesund und in der Verfassung sein, das von Ihnen gebuchte Seminar ohne Schwierigkeiten in Bezug auf Ihren Geist und Körper mitzumachen. Bei Zen-Seminaren werden in der Regel pro Tag mindestens 3 bis 4, aber auch mehr Stunden meditiert. Viele der angebotenen Zen-Seminare sind für Einsteiger geeignet. Wenn Sie unsicher sind, dann rufen Sie bitte im Zen-Kloster an und lassen sich beraten. Sollten Sie an einer diagnostizierten psychischen Erkrankungen leiden, dann müssen Sie sich unbedingt mit der Geschäftsführung des Zen-Klosters in Verbindung setzen und klären, ob Ihre Teilnahme an einem Zen-Seminar möglich ist.

4. An- und Abreise

Das Zen-Kloster verpflichtet sich, das vom Kunden gebuchte Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr bereitzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich demgegenüber, das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr freizumachen. Ausnahmen erfolgen nur in Absprache mit dem Zen-Kloster.

5. Leistung und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

6. Zahlungen

Die Rechnungen des Zen-Klosters sind bis 6 Wochen vor Beginn des gebuchten Seminars eingehend beim Zen-Kloster zu zahlen.

Sonderregelung für ggf. angebotene Frühbuchertarife: Hier ist der Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, bei Nichteinhaltung dieser Frist verfällt die Buchung.

Abweichende Regelungen für einzelne Seminare sind bei der Buchung und Buchungsbestätigung kenntlich gemacht, ebenso eventuell anfallende Umbuchungskosten.

7. Rücktritt

Die Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts muss in Schriftform erfolgen.

Müssen infolgedessen Seminar, Unterkunft und Verpflegung storniert werden, fallen folgende Gebühren für die Stornierung an:

  • bis 28 Tage vor Anreisetag können Sie kostenfrei stornieren.
  • ab Tag 27 bis 14 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % des Rechnungsbetrages.
  • ab Tag 13 vor Anreise berechnen wir Ihnen 100 % des Rechnungsbetrages.
Im Falle ggf. angebotener Frühbuchertarife beträgt die Stornogebühr 150,00 EUR bis 28 Tage vor Anreisetag; ab Tag 27 gelten o.g. Stornogebühren.

Das Zen-Kloster ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Infolgedessen hat das Zen-Kloster die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, fallen die vorbezeichneten Pauschalsätze an.

Ferner ist das Zen-Kloster berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere in Fällen, in denen

  • höhere Gewalt oder andere vom Zen-Kloster nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht wurden;
  • das Zen-Kloster begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Klosterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Zen-Klosters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Zen-Klosters zuzurechnen ist.
  • einer Unterbelegung des Seminars in Höhe von 60 %, eine Woche vor Seminarbeginn
Ein berechtigter Rücktritt des Zen-Klosters löst keine Schadensersatzansprüche des Kunden aus.

8. Umbuchungen

Kann ein Seminarteilnehmer einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen und wird auf einen anderen Termin umgebucht, fallen folgende Gebühren an:
  • bis 28 Tage vor Anreisetag können Sie kostenfrei umbuchen.
  • ab Tag 27 bis 14 Tage vor Anreise berechnen wir Ihnen 15 % des Rechnungsbetrages.
  • ab Tag 13 vor Anreise berechnen wir Ihnen 30 % des Rechnungsbetrages.
  • Ab dem Anreisetag handelt es sich um ein Storno, wir berechnen Ihnen 100 % des Rechnungsbetrages (siehe Punkt 7 Rücktritt)
Im Falle ggf. angebotener Frühbuchertarife ist eine Umbuchung nicht möglich.

Die Ausübung des Umbuchungsrechts muss in Textform erfolgen.

9. Haftung

Bei verursachten Schäden haftet das Zen-Kloster bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner Erfüllungsgehilfen) nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Zen-Klosters auftreten, wird das Zen-Kloster bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Zen-Kloster unverzüglich mitzuteilen.

Für mitgebrachte Sachen des Kunden haftet das Zen-Kloster gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

Der Vertragspartner des Zen-Klosters bzw. der Kunde oder Gastgeber haftet dem Zen-Kloster in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.

10. Verpflegung

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des Zen-Klosters.

11. Rauchen

Das Gelände des Zen-Klosters ist bis auf einen speziell festgelegten Raucherplatz rauchfrei. Dieser Raucherplatz wird Ihnen bei Bedarf von den Mitarbeitern oder dem Seminar-Trainer bzw. -Team gezeigt.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht möglich.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag mit dem Zen-Kloster erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.